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Die Edelherren von Lißberg
Die Edelherren von Lißberg reichten als einziges dynastisches Geschlecht mit Hoheits-
Die Lißberger als Seitenzweig der Altbüdinger anzusehen, wie SIMON vermutet und neuestens SCHÄFER annimmt, ist wohl nicht angängig.
Die genealogischen und besitzmäßigen Verbindungen reichen zur Annahme eines Verwandtschaftsverhältnisses nicht aus
An vier Plätzen konzentrierte sich der Einfluß der Lißberger Herren. In der Reichsherrschaft Gelnhausen und im Kinzigtal waren sie begütert zu Lieblos, zu Meerholz, zu Langendiebach, zu Bergen. Es kann wohl nicht in Zweifel gezogen werden, daß die genannten Rechte aus Übertragungen der staufischen Könige, in deren Gefolge die Lißberger auftreten, herrühren. Sie treten nachweislich im Kinzigtal 1364 als Lehnsherren über die von den Herren von Forstmeister innegehabten Orte Aufenau, Neuendorf und Hain auf. Auch hier spricht die Lage für ursprüngliches Reichsgut.
Damit nähern wir uns dem zweiten Lißberger Besitzkreis, der im Gerichte Reichenbach lag. 1344 lassen sich ungenannte Rechte dort nachweisen, die uns seit 1375 konkret entgegentreten, als die Herren das Dorf Lichenroth verpfänden und schließlich 1431 verkaufen.
Gegen Westen, in den Gerichten Wolferborn und Wenings, lag der eigentliche Schwerpunkt der Lißberger Macht; hier waren die Herren an der Ausübung der Landeshoheit beteiligt. Zustande gekommen war diese Rechtslage infolge Verpfändungen durch das Reich. Isenburg und Lißberg saßen als Ganerben nachweislich 1321 im Gerichte Wolferborn, erstere zu einem Drittel, letztere zu zwei Drittel. Zentralisationspunkt der lißbergischen Hoheitsrechte war die Burg Bracht, nach der sich 1333 Hermann III. von Lißberg einmal nannte. Von hier aus dürfte die Rodung der benachbarten Allenroder Höfe erfolgt sein, die teilweise lißbergischer Lehenshoheit unterstanden. Zwischen ihren beiden Burgsitzen, der Stammburg im Westen (Lißberg) und Burgbracht im Osten, besaßen die Herren Streurechte :
so das Dorf Horzhain, zu Wenings, Floßbach und Gelnhaar, die 1351 bekannt werden. Im genannten Jahre waren die Lißberger auch im Pfandbesitz des Gerichtes Wenings, der allerdings nur vorübergehend währte und keine Gelegenheit bot, die territoriale Machtbasis zu erweitern.
Bereits 1370 hatte sich diese Ausweitungsmöglichkeit wieder verschlossen. Daher warfen die Herren ihren Blick auf die trimbergische Konkursmasse, aus der pfandweise 1381 Friedrich von Lißberg das Gericht Gedern, sowie das Dorfgericht Sichenhausen erwarb. Auf diese Weise erklärt sich der 1385 -
Ein Aufkommen gegen die mächtigeren Nachbarn, Isenburg und Eppstein, war auf die Dauer nicht möglich. Ein komplexes Gebiet außerhalb der Stammlande zu schaffen, war den Lißbergern nicht vergönnt gewesen. Hinzu kam das frühe Aussterben des Hauses mit Friedrich von Lißberg 1399.
Im Allodialvermögen wurde er beerbt von den Herren von Rodenstein.
Die lißbergischen Lehen gingen mit dem Mannfall sofort an Isenburg über, so das reichslehnbare Gericht Wolferborn wie auch die von Kurpfalz lehnrührigen Anteile am Dorf Stockheim und an der Mühle Webiß im Seemental oberhalb Büdingen, wie schließlich auch das Dorf und Gericht Stockheim.
"Territorialgeschichte der Grafschaft Büdingen", H. Philippi, Marburg 1954, Seite 84
Die Forschung über die Grafen von Ziegenhain und Nidda, neben den Büdinger -